Die Kosten betragen nach §2 Abs. 1 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach Erörterung der Steigerungssätze 153 Euro für eine Einzelsitzung (Dauer: 50 Minuten). Dies entspricht dem 3,5 – fachen Gebührensatz (Ziffer Nr. 860 und 870).
Ist ein Bericht für den Gutachter erwünscht/notwendig (z.B. für die Beihilfestelle), kommen folgende Gebühren hinzu:
- GOÄ 85: je angefangene Stunde Arbeitszeit 67,03 Euro (2,3 facher Satz)
- GOÄ 95 Schreibgebühr, je angefangene DIN-A-4-Seite 3,50 Euro
- GOÄ 96 Schreibgebühr, je Kopie 0,17 Euro
Eine vollständige Erstattung durch Ihren Kostenträger ist möglicherweise nicht vollständig gewährleistet.