Kosten

Das Honorar für Verhaltenstherapie wird wie folgt berechnet:

  • In der ersten 50-minütigen Therapiesitzung wird die „Biographische Anamnese“ erhoben. Die Kosten hierfür betragen 123,30 Euro, was dem 2,3 -fachen Satz der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen), Ziffer 860, entspricht und meistens vollständig von der Krankenkasse/Beihilfe erstattet wird.
  • Mein Honorar für die folgenden Therapiesitzungen berechnet sich gemäß der Ziffer 870 der GOP unter Zugrundelegung eines 2,7-fachen Steigerungssatzes und beläuft sich auf 118,03 Euro pro 50 Minuten. Von einer (vollständigen) Erstattung Ihrer Privatversicherung, Beihilfe oder eines anderen Kostenträgers kann hierbei nicht ohne Weiteres ausgegangen werden.  Es kann sein, dass die Erstattung nur zum 2,3-fachen Satz erfolgt, so dass Sie für den Differenzbetrag von 17,48 Euro (pro Sitzung) privat aufkommen müssen.
  • Ist nach 5 Probatorischen Sitzungen für die Weiterbehandlung ein Bericht für den Gutachter notwendig (z.B. für die Beihilfe), kommen folgende Gebühren hinzu, unabhänig von der Entscheidung des Gutachters bzw. Ihrer Krankenkasse/Beihilfe
    • GOÄ 85: je Stunde Arbeitszeit 67,03 Euro (2,3 facher Satz)
    • GOÄ 95 Schreibgebühr, je angefangene DIN-A-4-Seite 3,50 Euro
    • GOÄ 96 Schreibgebühr, je Kopie 0,17 Euro
    • Porto
  • Je nach bürokratischem Aufwand (Ausfüllen von Kassenformularen etc..) wird eine sog. „Einleitung der Verhaltenstherapie“ (GOP 808) berechnet.

Bitte beachten Sie: Eine vollständige Erstattung durch Ihren Kostenträger ist möglicherweise nicht vollständig gewährleistet. Es ist ratsam, sich vorab über die Erstattung Ihrer Kasse zu informieren.