Das Honorar für Verhaltenstherapie wird nach §2 Abs.1 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
Sie erhalten jeweils zum Quartalsende (oder nach Therapieende) eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse /Beihilfe einreichen können.
In der Regel genehmigen die Krankenkassen 3 Sprechstunden zum Kennenlernen sowie anschließend 24 Sitzungen KZT (Kurzzeittherapie). Bitte erkundigen Sie sich und bringen ggf. die nötigen Antragsformulare spätenstens nach der 3. Sprechstunde mit.
Sollten Sie nach der KZT noch weitere Stunden benötigen und Ihre Krankenkasse einen Gutachter einschalten, können zusätzliche Kosten anfallen. Hierzu informiere ich Sie gerne zu gegebener Zeit.