Honorar

Informationen zur Abrechnung:

  • Privatversichert: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang die Kosten für die Verhaltenstherapie übernommen werden.
  • Privat – und Beihilfeversichert: Fragen Sie bei beiden Kassen nach, in welchem Umfang diese die Therapiekosten übernehmen und lassen sich ggf. die notwendigen Formulare zusenden.

Das Honorar für Verhaltenstherapie wird nach §2 Abs.1 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet, seit dem 01.07.2024 gemäß neuer (analoger) gemeinsamer Abrechnungsempfehlungen der zuständigen Kammern.

Dies gilt ebenso für Selbstzahler.