Honorar

Das Honorar für Verhaltenstherapie wird nach §2 Abs.1 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten nach Erörterung der Steigerungssätze wie folgt berechnet:

  • Biographische Anamnese (1. Sitzung):                160,86 Euro (GOÄ 860, 3-facher Satz)
  • 5 Probatorische Sitzungen:                              je 131,10 Euro (GOÄ 870, 3-facher Satz)
  • jede weitere Einzelsitzung:                                   131,10 Euro (GOÄ 870, 3-facher Satz)
  • Gutachten (z.B. für die Beihilfe):
    • GOÄ 85: je Stunde Arbeitszeit 67,03 Euro (2,3 facher Satz)
    • GOÄ 95 Schreibgebühr, je angefangene DIN-A-4-Seite 3,50 Euro
    • GOÄ 96 Schreibgebühr, je Kopie 0,17 Euro
    • Porto
  • Einleitung der Verhaltenstherapie:                      53,62 Euro (GOÄ 808, 2,3-facher Satz)

Bitte beachten Sie: Eine vollständige Erstattung durch Ihren Kostenträger ist möglicherweise nicht gewährleistet. Es ist ratsam, sich vorab über die Erstattung Ihrer Kasse zu informieren.

Bitte bringen Sie zum ersten Termin die unterschriebene Honorarvereinbarung (PDF) mit. Diese können Sie auch verwenden, um die Kosten der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse zu klären.